Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Geschäftskunden

Das Vertragsverhältnis zwischen der Moma GmbH und dem Kunden wird durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

§ 1 Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Moma Gmbh mit Kunden abschließt.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden oder Dritten gelten nicht, auch wenn die Moma GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

Unsere Angebote sind unverbindlich und richten sich in an Gewerbetreibende und Behörden.

Wir verkaufen nur an gewerbliche Kunden, Behörden und ähnlichen Institutionen.
Insbesondere besteht kein Anspruch des Auftraggebers im Fehlerfall.

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind (E-Mail-Schriftverkehr ausreichend) oder Lieferung erfolgt ist. Auftragseingangsbestätigungen bzw. von uns erstellte Auftragskopien bestätigen nur den Eingang des Auftrags, stellen jedoch keine Annahme oder Bestätigung des Auftrags selbst dar. Sofern in der Auftragseingangsbestätigung bzw. in der von uns erstellten Auftragskopie Preise angegeben werden, sind die angegebenen Preise bei Zustandekommen eines Vertrages für diesen Auftrag dennoch verbindlich, wenn zwischen Auftragseingang und dem vom Besteller gewünschten Liefertermin nicht mehr als 3 Monate liegen. Für Lieferungen zu einem späteren Liefertermin gelten die zum aktuellen Lieferdatum gültigen Preise.

Moma GmbH behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Änderungen, die Moma GmbH nicht veranlasst hat und auf die Moma GmbH auch keinen Einfluss hat und durch die das bei Vertragsschluss bestehende Gleichwertigkeitsverhältnis in nicht unbedeutendem Umfang gestört wurde, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

Kunden werden unverzüglich über die Änderungen informiert.

Die geänderten AGB werden dem Auftraggeber unter Hervorhebung der geänderten Passagen zugesandt.

Dies kann auch per E-Mail erfolgen.

Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe, so gelten diese auch für bestehende Verträge.

Hierüber wird der Kunde bei der Änderung gesondert informiert.

  • 2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ / „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung über den Inhalt des Warenkorbs ab.

Die Eingangsbestätigung der Bestellung folgt unmittelbar auf das Absenden der Bestellung und stellt noch keinen Vertrag dar.

Wir können Ihre Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 7 Tagen annehmen.

  • 3 Speicherung der Vertragsdaten

Der Vertragstext wird unsererseits abgespeichert. Die Bestelldaten senden wir Ihnen per E-Mail zu.

Gerne senden wir Ihnen noch einmal die Daten der Bestellungen zu, die Sie getätigt haben.

  • 4 Produktbeschreibung

Ausschließlich durch die Herstellerangaben in den jeweiligen Produktbeschreibungen ergibt sich die Beschaffenheit der Kaufsache

Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

  • 5 Preise und Zahlung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten unsere Preise ab unserem Auslieferungslager in Deutschland, einschließlich Verpackung und zzgl. in jeweils gültiger Höhe.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in den Zahlungsbedingungen angegebene Konto zu erfolgen.

Unsere Preise, das sind Verkaufspreis zuzüglich Versandkosten, sofern gesondert ausgewiesen, verstehen sich einschließlich normaler Verpackung an die ständige Lieferanschrift des Kunden.

Zahlungen sind fällig und erfolgen gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wird der Kunde nach Fälligkeit gemahnt, gerät er in Verzug. Erfolgt keine Mahnung, gerät der Kunde 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung in Verzug. Die Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem wir den Betrag bearbeiten können. Sofern nicht anders vereinbart, tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung – auch im Falle der Zentralregulierung – erst mit Zahlungseingang bei uns ein.

Soweit wir Schecks oder Zahlungsanweisungen entgegennehmen, erfolgt die Annahme grundsätzlich erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt. Diskont- und Einzugsspesen werden vom Kunden erstattet. Ist Bar- oder Scheckzahlung Zug um Zug bei Lieferung vereinbart, berechnen wir einen Zuschlag.

Wenn Rücklastschriften mit zuvor erteilten Einzugsermächtigungen, Anträge auf Zahlungseinstellung und Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden, der Scheck oder die Zahlungsanweisung nicht eingelöst wird oder ähnliche begründete Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen, sind alle unsere Forderungen, auch im Falle einer Verlängerung, sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt (vorbehaltlich weiterer Rechte des Auftraggebers oder des Nachweises, dass uns kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist), Verzugszinsen in Höhe von 9 % pa über dem jeweiligen Referenzzinssatz zu berechnen.

Kunden können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es im angemessenen Verhältnis zu den aufgeführten Mängeln steht.

Soweit kein Festpreis vereinbart ist, behalten wir uns angemessene Preisänderungen aufgrund von Lohn-, Material- und Vertriebskosten vor, die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss geliefert werden können.

  • 6 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgt ausschließlich per Vorkasse.

Die Bezahlung der Ware erfolgt durch 50 % oder 100 % der Anzahlung im Voraus (Zahlungsziel). Das entsprechende Zahlungsziel ist Bestandteil der Auftragsbestätigung.

  • 7 Lieferung/Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

Wir liefern ihre Bestellung in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsbestätigung. Die angegebene Lieferzeit variiert je nach Auftragslage, Auslastung des Unternehmens, Liefersituation etc. Wir sind nicht verantwortlich für Verluste, die durch verspätete Lieferung verursacht werden. Der angegebene Zeitraum ist die voraussichtliche Lieferzeit.

Moma GmbH ist zu zumutbaren Teilieferungen jederzeit berechtigt.

Sonderwünsche des Kunden (z. B. Lieferung an eine andere Adresse als die Kundenadresse, Expressversand, Sonderverpackung, Beauftragung bestimmter Transportunternehmen) werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, beträgt die Lieferzeit vier Wochen nach Zahlungseingang bei uns. Bei Anlieferung per Spedition ist zum Abladen ein Gabelstapler erforderlich. Die Entladung erfolgt durch den Kunden.

Können wir oder unsere Lieferanten die Lieferzeit aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Naturkatastrophen, Kriege, Aufruhr, behördliche Eingriffe, Energieknappheit oder Arbeitskämpfe, nicht einhalten, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Jedem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Sperrung länger als 6 Wochen andauert.

Geraten wir in Lieferverzug und setzt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist und ist diese erfolglos abgelaufen, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder, sofern ihm hieraus ein nachweislicher Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Kaufpreises der verspäteten Lieferung verlangen. In allen Fällen verspäteter Lieferung sind weitergehende Ansprüche des Kunden auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer X.

Wenn auf Wunsch des Kunden nach Anzeige der Versandbereitschaft die Lieferung um mehr als 1 Monat verzögert wird, kann dem Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergebühren in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

Der Einwand des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder schuldhaft sonstigen Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Liegen die vorstehenden Voraussetzungen vor, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Kunde oder der Schuldner in Verzug gerät.

Ist der Lieferverzug weder auf Vorsatz noch auf grobe Fahrlässigkeit von uns zurückzuführen, haftet die Moma GmbH für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Entschädigung bis zu 3 % des Wertes der verspäteten Lieferung, jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

Sonstige gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen verspäteter Lieferung bleiben unberührt.

Die von uns angegebenen Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung bis zur Vorauszahlung des Kaufpreises.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unsere Versandstelle verlässt

Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Zugang der Versandanzeige auf den Kunden über.

Wir behalten uns vor, direkt vom Hersteller zu versenden. Dies kann zu Teillieferungen führen.

  • 8 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware an den Kunden auf dessen Gefahr versandt, geht der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, wenn die Ware beim Kunden ist, spätestens wenn sie das Werk/das Lager verlässt.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware vom Erfüllungsort geliefert wird oder wer die Transportkosten trägt.

  • 9 Eigentumsvorbehalt

Die Moma GmbH behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich die Moma GmbH nicht immer ausdrücklich hierauf bezieht.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die Moma GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder sonst wie beeinträchtigt wird.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Moma GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäߧ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den Moma GmbH entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs berechtigt.

Der Kunde tritt die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages an die Moma GmbH ab.

Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache unbearbeitet oder behandelt weiterverkauft wird.

Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus Zahlungseingängen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt bis zur Zahlungseinstellung eingereicht werden.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für Moma GmbH.

In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers am Kauf an der umgebildeten Sache fort.

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Gleiches gilt im Falle einer Vermischung.

Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass anteiliges Miteigentum und Alleineigentum übergehen, verbleibt das so entstandene Miteigentum bei uns.

Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt dieser uns auch die Forderungen ab, die ihm durch die Pfändung der Vorbehaltsware gegen einen Dritten erwachsen; diese Abtretung nehmen wir schon jetzt an.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert 20 % der zu sichernden Forderungen übersteigt.

Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit unseren Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur entgeltlich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, im Übrigen nur unter Eigentumsvorbehalt und zu keiner anderen Verfügung, insbesondere keine Sicherungsübereignung und Sicherungsverpfändung berechtigt. Von Dritten finanzierte Teilzahlungsverkäufe von Kunden gelten nicht als Zahlungsverkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Der Kunde tritt hiermit seine künftige Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab und verpflichtet sich, uns auf Verlangen die zum Einzug der Abtretungsforderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Alle Kosten, die uns durch die Erhebung der angegebenen Kaufpreisforderung entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist berechtigt, abgetretene Forderungen aus der Weiterveräußerung bis auf Widerruf einzuziehen.

Bei Verletzungen der Pflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder bei Vorliegen begründeter Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden wir vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware zurücknehmen und die Einzugsermächtigung widerrufen.  Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt unsererseits. Wir werden nur zurücktreten, wenn wir ausdrücklich zugestimmt haben. Bei Ermittlung des Rücknahmepreises berücksichtigen wir ordnungsgemäß die eingetretenen Wertminderungen, die zwischen Lieferung und Rücksendung eingetreten sind. Wir sind berechtigt, den Bestand der Vorbehaltsware aus dem Geschäftslokal des Bestellers zu erfassen und abzuholen, nach vorheriger Androhung zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offene Forderung zu sichern.

Verbindet der Besteller die gelieferten Waren mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er schon jetzt die ihm wegen dieser Verbindung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Diese Abtretung beschränkt sich der Höhe nach auf den Teil der jeweiligen Forderung, der dem Fakturen-Wert der Vorbehaltsware zuzüglich eines Zuschlags von 10 % auf diesen Fakturenwert entspricht.

Verlust, Beschädigung, Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter bei Pfändungen von Vorbehaltsware oder Abtretungsansprüchen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Bei Pfändung der Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich ein Pfändungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, dass die gepfändete Sache der von uns gelieferten entspricht. Wird eine namentlich genannte Forderung gepfändet, so ist uns unverzüglich ein Pfändungs- und Abtretungsauftrag zu übersenden. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten mehr als 20 % unserer Gesamtforderungssumme, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Weiterverteilung verpflichtet.

  • 10 Untersuchungspflicht

 

Versäumt der Käufer die Mängelrüge gemäß § 377 Abs. 1 HGB, sind Rückgriffsansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, der entsprechende Mangel ist bei der Untersuchung nicht erkennbar.

 

  • 11 Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren 12 Monate nachdem die von uns gelieferte Ware beim Kunden abgeliefert wurde.

Ausgeschlossen sind Verschleißteile, gebrauchte oder deklassierte Ware (2.Wahl).

Vor Rücksendung der Ware muss unsere Genehmigung vorliegen.

Gewährleistungsarbeiten werden am Produktionsort/Sitz der Moma GmbH geprüft und durchgeführt.

Die Moma GmbH hat die Möglichkeit, als Zusatzleistung einen Neuartikel zu liefern.

Die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels beschränkt sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, auf den kostenlosen Ersatz der defekten Teile.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Kosten des Aus- und Einbaus trägt der Kunde.

Die Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen Sache erfolgt mit Anlieferung der neuen Sache bis Bordsteinkante und Abholung der alten mangelhaften Sache bis Bordsteinkante.

Die Kosten des Ausbaus und der Bereitstellung der alten Sache, sowie des Transports zur Lieferadresse der neuen Sache einschließlich aller Nebenarbeiten trägt der Kunde.

Im Falle von Reparaturarbeiten sind wir auch berechtigt, Mängel zu beseitigen, die sich erst während der Arbeiten zeigen.

Diese können ohne vorherige Anzeige vom Kunden vergütet werden.

Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.

Insbesondere verlängert sich die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung nicht.

Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen

Wir gewähren 12 Monate Gewährleistung auf die Fehlerfreiheit unserer Kühlzellen. Ausgenommen sind Elektronische Teile und Verbrauchsmaterialien, die im Gebrauch einem höheren Verschleiß unterliegen, wie z. B. Scharniere, Gummidichtungen, Türgriffe, Schlösser, Beleuchtung usw. Diese fallen nicht unter die 12-monatige Gewährleistung. Wir gewähren 12 Monate Gewährleistung auf Kälteanlagen.

Ausgeschlossen ist die Gewährleistung bei gebrauchten oder 2.Wahl Produkten.

Unsere Produkte müssen durch einen Fachbetrieb montiert und in Betrieb genommen werden.

Kann der Kunde den Nachweis nicht erbringen, erlischt der Gewährleistungsanspruch.

Bei mangelhafter Ware, beseitigen wir den Mangel unentgeltlich in einer Angemessenen Frist oder liefern eine mangelfreie Ware im Rahmen einer Nacherfüllung.

Die Gleichwertigkeit der Nacherfüllung wird von der Moma GmbH bestimmt.

Die angemessene Art der Nacherfüllung wählt die Moma GmbH aus unter Berücksichtigung der Gleichwertigkeit.

Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt.

Die Moma GmbH behält sich bei Ersatzlieferungen und Rücktritten vor eine angemessene Nutzungsanrechnung zu verlangen.

Für Schadenersatzansprüche gilt Ziff. X., darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Wünscht der Kunde keine Rücksendung, sondern eine Reparatur vor Ort, fallen Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der Moma GmbH an.

Gesetzliche und vertragliche Ansprüche des Kunden sind nach 12 Monaten nach Ablieferung ungültig, auch wenn ein Mangel an der Ware herrschen sollte. Eine Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. Neulieferung verlängert nicht die Gewährleistungsfrist und lässt diese nicht neu beginnen.

  • 12 Sonstiges

Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein oder Lücken aufweisen, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt.

Dieser Vertrag und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, außer es erschließt sich aus der Auftragsbestätigung anders.

Alle Vereinbarungen, die die Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages treffen, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem ​​Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Sie gilt beispielsweise nicht, wenn nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird oder bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Personenschäden gehaftet wird.

Darüber hinaus werden wir keine Ansprüche gegen uns geltend machen, insbesondere bei Nichtbeachtung der Hinweise in der Gebrauchsanweisung oder Montage und Missbrauch der Ware bestehen keine Schadensersatz- oder Regressansprüche. Ebenso sind Schadensersatz und Regress ausgeschlossen, wenn Schäden durch unsachgemäße Aufstellung, Montage oder Wartung unserer Ware oder auf dem Transportweg nach Gefahrübergang auf den Kunden entstanden sind. Bei Eingriffen in die Ware sind alle einschlägigen Normen, insbesondere die in Abschnitt 12 genannten, einzuhalten.

Wir haften nicht für Schäden (Folgeschäden) an sonstigen Rechtsgütern des Kunden aufgrund von Mängeln an Kühlgeräten oder Geräten.

Für den Auftraggeber ungünstige Änderungen der Beweislast sind hiermit nicht verbunden.

  • 13 Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Köln, sofern nichts anderes bestimmt ist und der Besteller Vollkaufmann ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

Auf vertragliche Beziehungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

Köln, 21.Januar.2022